E-ID Abstimmung
Für Eilige:
Fragen und Antworten zur E-ID
In der Herbstsession 2019 des Parlaments wurde das «Bundesgesetz über elektronische Identitäten», kurz BGEID, verabschiedet. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Hier erfahren Sie in Kurzform und nüchtern, um was es bei der E-ID geht.

Was ist eine E-ID?

Eine elektronische Identität oder E-ID übernimmt – vorerst im Internet – dieselbe Funktion, wie die Identitätskarte oder der Pass im Leben unterwegs: Man kann sich damit ausweisen. Dies wäre im Internet nötig, um online einen Mobilevertrag abzuschliessen. Aber auch um einen Betreibungsauszug zu bestellen, in Zukunft elektronisch abzustimmen oder um Zugang zum elektronischen Patientendossier zu erhalten. Die E-ID wird in einem ersten Schritt im Internet der Schlüssel zu allen Dienstleitungen mit Ausweispflicht.

Also ein Login?

Nein, ein Login wäre nur ein Benutzername mit Passwort. Das gibt es zur E-ID zwar auch. Aber die E-ID bestätigt, dass ich tatsächlich ich bin – wie ein üblicher Ausweis. Die E-ID ist dazu staatlich anerkannt. Ein Social Media Login wie etwa von Google ist das nicht. Die persönlichen Angaben der E-ID stammen wie beim Pass und der Identitätskarte vom Bundesamt für Polizei. Bezugsberechtigt sind Schweizer und Ausländer, welche bereits über ein anderes, staatlich anerkanntes Ausweisdokument verfügen.

Also ein digitaler Pass?

Die E-ID kann auf drei Sicherheitsstufen ausgestellt werden. Auf der höchsten Stufe hat die E-ID die Ausprägung eines Passes, da sie auch biometrische Daten beinhaltet. Es ist also ein Pass im Sinne eines sicheren Ausweises. Die E-ID ist noch kein Reisedokument. Es gibt aber international ein Pilotprojekt, eine E-ID als elektronischen Reisepass einzusetzen, um künftig papierlos zu reisen.

Ist die E-ID international gültig?

In Zukunft ja. Europa verlangt, dass alle EU Länder Ihre staatlichen E-ID gegenseitig anerkennen. Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, hat sie sich dazu bekannt, ihr E-ID System von der EU «notifizieren» (anerkennen) zu lassen. Damit könnte sich ein Schweizer künftig innerhalb der EU rechtsgültig ausweisen und umgekehrt. Und zwar sowohl über das Internet wie auch unterwegs.

Ersetzt die E-ID andere Ausweise?

In Zukunft darf man davon ausgehen, ja. Einerseits, weil immer mehr Behördengänge mit Ausweispflicht über das Internet abgewickelt werden. Andererseits, weil es bereits E-ID Systeme gibt, welche die E-ID auch auf der Strasse nutzbar machen, mittels Mobile-App. In den umliegenden Ländern besteht eine Tendenz, analoge Ausweise mit der E-ID zu verschmelzen. Der neue belgische Personalausweis heisst nur noch «eID» und Deutschland will eine Kopie des Personalausweises auf dem Mobiltelefon ablegen, als rein digitalen Ausweis. 

Ist die E-ID freiwillig?

Im Gesetz ja, de-facto nein. Alle Behörden in der Schweiz werden per Gesetz verpflichtet, für Online Dienstleistungen die E-ID zu akzeptieren. Bereits vor Einführung des Gesetzes ist die E-ID bei einigen Kantone Pflicht. Zur Wahrnehmung von Bürgerrechten über das Internet mit Ausweispflicht wird es eine E-ID benötigen. Mit der Nutzung der E-ID geht der Inhaber einen Vertrag mit dem (privaten) IdP ein.

Wer gibt die E-ID heraus?

Herausgeber der E-ID ist eine private Firma. Sie ist der sogenannte Identity Provider (IdP) und bewirtschaftet ihr System in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Das heisst, der Firma gehört die Marke, sie macht die Vermarktung, den Betrieb und ist dem Bürger Ansprechpartner. Kantone könnten auch eine E-ID ausgeben. Nur dem Bund ist es untersagt, solange es andere tun.

Gibt es mehrere Herausgeber einer E-ID?

Ja, das Gesetz sieht vor, dass sich «ein Markt» an E-ID bildet. Die E-ID Systeme müssen zueinander kompatibel sein. Man nennt das «interoperabel». Theoretisch könnte ein Bürger somit mehrere E-ID von verschiedenen Herausgebern besitzen. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass eine einzige Firma ein de-facto Monopol haben oder mindestens Hauptanbieter wird. 

Was ist die Rolle des Bundes?

Der Bund ist der Gesetzgeber. Der Bundesrat ernennt eine Kommission, welche dem privaten E-ID Anbieter die Zulassung erteilt und sie beaufsichtigt (nicht kontrolliert). Die Kommission könnte eine Zulassung auch wieder entziehen. Das Bundesamt für Polizei Fedpol bestätigt die beantragte Identität, aber der private Anbieter verifiziert sie: Er überprüft und bestätigt, dass die Person die ist, die sie vorgibt. Die Rolle des Bundes bleibt marginal.

Okay, was ist nun das Problem ?

Erstmals soll ein als Ausweis eingesetztes, staatlich legitimiertes Identifikationsmittel nicht vom Bund, sondern von privaten Firmen herausgegeben werden. Mehr dazu steht auf der Seite des Referendums.  

Werden nicht bereits ID und Pass von Privaten gedruckt?

Nein. Beim Pass werden nur die Sicherheitselemente von der Firma Orell Füssli erstellt. Personalisiert, das heisst mit den persönlichen Angaben des Bürgers versehen, wird der Pass beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Auch die neue Identitätskarte wird ab 2021 wieder beim BBL personalisiert. Den Entscheid beeinflusst haben dürfte: Die früher für den Druck zuständige Schweizer Firma Trüb AG wurde 2015 an die niederländischen Gemalto verkauft, welche nur zwei Jahre später im französischen Verteidigungskonzern Thales aufging – einem Konzern mit rund 80'000 Mitarbeitern.