Digitale Schweiz
Vision für eine digitale Schweizer Basisinfrastruktur
In der Diskussion um die Schweizer E-ID stand der Bürger im Abseits: Im Vordergrund standen ein Markt an elektronischen Identitäten und technische Details. Dieser Text formuliert die Vision einer digitalen Basisinfrastruktur aus der Sicht der Bewohner dieses Landes. Sie beinhaltet eine E-ID als «key enabler».

Yves Flückiger, 05.03.2021, Entwurf,
Stand 09. März 2021

Eine souveräne, digitale Schweiz

Die Schweiz ist ein moderner Staat mit digitaler Kompetenz und Souveränität. Er nutzt die Errungenschaften der Digitalisierung zum Vorteil seiner Bewohner und spielt eine aktive Rolle in der digitalen Transformation des Landes. Er stellt ein breites, digital nutzbares Angebot bereit, im Bereich der digitalen Demokratie, zur Wahrnehmung von Bürgerrechten generell und zur Erfüllung der Bürgerpflichten. Diese Angebote sind Teil des Service Public.

Demokratisch kontrollierte Basisinfrastruktur

Zur Bereitstellung von digitalen Angeboten betreibt der Staat eine vertrauenswürdige, wirkungsvolle, zielgerichtete, digitale Basisinfrastruktur. Sie steht unter demokratischer Kontrolle und ist frei von intransparenten Sekundärinteressen Dritter. Als Basis von medienbruchfreien Angeboten umfasst sie die sichere Identifikation, Signatur, Kommunikation und Datenablage als key enabler. Dies ist der Grundstein für darauf aufbauende öffentliche und private Angebote.

Grenzüberschreitende digitale Angebote

Diese Basisinfrastruktur ist international abgestimmt. Als Erstes lässt sie sich in den europäischen Verbund integrieren. Jede Person mit einem Schweizer Wohnsitz kann damit, unabhängig von der Zeit und dem Ort ihres Aufenthaltes, die ihr zugesprochenen Rechte wahrnehmen und auferlegte Pflichten erfüllen, welche an ihre Identität gebunden sind, aber nicht zwingend eine physische Präsenz erfordern. Diese Möglichkeiten bestehen somit grenzüberschreitend – auch zur Nutzung digitaler Angebote anderer Staaten, welche sich jetzt und in Zukunft an Bewohner der Schweiz adressieren.

Der digitale Weg ist freiwillig

Die Nutzung des digitalen Weges für die Ausübung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten bleiben freiwillig. Eine Nichtnutzung bedeutet keine Einschränkung der Rechte einer Person. Es entsteht ihr kein Nachteil finanzieller Art und es widerfährt ihr keine Diskriminierung. Das gilt auch für private Angebote, welche die Basisinfrastruktur nutzen.

Der digitale Weg steht allen offen

Die Nutzung des digitalen Weges für die Ausübung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten steht allen Bewohnern der Schweiz offen, die gewillt sind, diesen zu nutzen. Insbesondere ist die Nutzung nicht abhängig von den finanziellen Verhältnissen einer Person. Der Staat fördert den Zugang zu den Diensten von Bund, Kantonen und Gemeinden durch die gebührenlose Abgabe einer elektronischen Identität E-ID.

Die E-ID als privater Schlüssel

Diese E-ID ist der Schlüssel zur Nutzung der digitalen Basisinfrastruktur. Sie wird einer Person auf ihren Wunsch ausgestellt und ermöglicht ihr, die Identität zweifelsfrei und ohne physische Präsenz zu belegen. Die E-ID und alle damit damit verbundenen Daten bleiben im Besitz der Person. Nur sie entscheidet, wann und wem sie was davon preisgibt. Zur Wahrung der Vertraulichkeit eines Geschäfts erhält nur die von der Person benannte Stelle Kenntnis der für diese Stelle freigegebenen Daten. Damit kontrolliert die Person ihre persönlichen Daten (self-sovereign identity).

Garantierte Privatsphäre und Datensicherheit

Die digitale Privatsphäre der Person und die Datensicherheit stehen an erster Stelle und werden garantiert durch entsprechende Konzeption der Systeme (privacy by design). Daten werden lediglich so lange und in dem Umfang gespeichert, wie es im Interesse der Person gefordert ist oder solange die Person es wünscht. Auch der digitale Beleg, einer Pflicht nachgekommen zu sein oder ein Recht wahrgenommen bleiben unter der Kontrolle der Person, welche die Identität verkörpert. Die Person hat dabei ungehindert und jederzeit Einblick, ob dieser Grundsatz eingehalten ist.

Schutz vor Missbrauch

Die Person ist geschützt vor Missbrauch ihrer Identität. Sie kann unabhängig und jederzeit selbst bewirken, dass ihr Schlüssel, das Identifikationsmittel E-ID, mit sofortiger Wirkung, auf Zeit oder auf Dauer, für die Erfüllung des vorgesehenen Zwecks ungültig wird.